Das Organigramm der Studierendenschaft zeigt alle Organe, besonderen Organe und organisatorischen Einheiten der Studierendenschaft der Leibniz Universität Hannover gemäß der Satzung (Stand: 30.07.2025, Vkbl. 09/2025).
Organigramm
Organigramm der Studierendenschaft der Leibniz Universität Hannover Organigramm der Studierendenschaft der Leibniz Universität Hannover
Organe der Studierendenschaft (§ 5 Abs. 1)
Organ
Wahl / Einsetzung
Mitglieder
Amtszeit
Rechtsgrundlage
Urabstimmung
Eingeleitet durch 2 % der Studierenden, StuRa-, AStA- oder Ältestenrats-Beschluss
Alle Studierenden
–
§ 8 Satzung
Vollversammlung (VV)
Einberufen durch AStA (auf Antrag von 1 % der Stud., ⅓ StuRa, AStA- oder ÄR-Beschluss)
Alle Studierenden
–
§ 7 Satzung
Studentischer Rat (StuRa)
29 direkt gewählt (Listenwahl), 30 von FSR delegiert (Sainte-Laguë), beratende Entsandte des LSR
59+
2 Semester
§§ 9–14 Satzung
Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)
Vom StuRa gewählt (absolute Mehrheit je Referat)
Mind. 4 Referate
Bis Neuwahl
§§ 15–17 Satzung
Ältestenrat
Vom StuRa gewählt (absolute Mehrheit aller Mitglieder), zu Beginn des WiSe
5
Bis Neuwahl durch neuen StuRa
§§ 18–22 Satzung
Fachschaftsräte (FSR)
Direkte Wahl durch Studierende der Fakultät (Listenwahl mit Personenwahl)
1 je 100 Stud., mind. 5
2 Semester
§§ 23–25 Satzung
Lehramtsstudierendenschaftsrat (LSR)
Direkte Wahl durch LSE-Mitglieder (Listenwahl mit Personenwahl)
1 je 200 LSE-Stud., mind. 5
2 Semester
§§ 23b, 24a Satzung
Fachschaftsvollversammlung (FSVV)
Einberufen auf Antrag von ⅓ FSR oder 1 % der Fachschaftsmitglieder
Alle Fachschaftsmitglieder
–
§ 26 Satzung
Fachräte (FR)
Fachratswahl auf FGVV, mind. 1× jährlich zu Beginn des SoSe
Nach Fachgruppe
Ca. 1 Jahr
§§ 29–32 Satzung
Fachgruppenvollversammlung (FGVV)
Einberufen auf Antrag von ⅓ FR oder 3 % der Fachgruppen-Studierenden
Alle Fachgruppenmitglieder
–
§ 31 Satzung
Fachschaftenkonferenz (FSK)
Wird vom AStA ausgerichtet
Mitglieder aller FSR, FR, LSR + Entsandte
–
§ 23a Satzung
Besondere Organe (§ 5 Abs. 2)
Organ
Wahl / Einsetzung
Besonderheiten
Rechtsgrundlage
AusländerInnenkommission
2 Sprecher·innen durch jeweilige Vollversammlung gewählt; StuRa bestätigt unter TOP 0
Eigene Satzung (StuRa erlässt mit ⅔-Mehrheit); eigene Haushaltsmittel
§ 5 Abs. 2 lit. a, § 10a Abs. 1 lit. f Satzung
Autonomes Feministisches Kollektiv (Frauenkollektiv)
Durch jeweilige Vollversammlung gewählt; StuRa bestätigt unter TOP 0
Eigene Satzung (StuRa erlässt mit ⅔-Mehrheit); eigene Haushaltsmittel
§ 5 Abs. 2 lit. b, § 10a Abs. 1 lit. g Satzung
Sportreferat
Sportreferent·in durch jeweilige Vollversammlung gewählt; StuRa bestätigt unter TOP 0
Eigene Satzung (StuRa erlässt mit ⅔-Mehrheit); eigene Haushaltsmittel
§ 5 Abs. 2 lit. c, § 10a Abs. 1 lit. e Satzung
Ausschüsse und Kontrollorgane
Organ
Wahl / Einsetzung
Mitglieder
Aufgabe
Rechtsgrundlage
Präsidium des StuRa
Auf konstituierender Sitzung aus der Mitte des StuRa gewählt
3 (Präsident·in, Vize, Schriftführer·in)
Sitzungsleitung, Einberufung, Hausrecht
§ 10c Satzung
Haushaltsausschuss
Vom StuRa auf konstituierender Sitzung gewählt (Listenwahl, geheim)
7 (nicht AStA-Mitglieder)
Haushaltsvorbereitung, Entlastungsempfehlung, Haushaltsvollzug
§ 35 Satzung, § 1 Abs. 3 FO
Finanzrevision
Vom StuRa gewählt (Unbefangenheit wird festgestellt)
2
Jahresrechnungsprüfung, unvermutete Kassenprüfung
§ 24 Finanzordnung
AStA-Struktur
Einheit
Einsetzung
Besonderheiten
Rechtsgrundlage
Referat für Finanzen
Vom StuRa gewählt (abs. Mehrheit)
Pflichtreferat; Wirtschaftsführung, Einspruchsrecht
§ 16 Abs. 1 Satzung, § 8 FO
Referat für Kasse
Vom StuRa gewählt (abs. Mehrheit)
Pflichtreferat; Kassenführung, Zeichnungsberechtigung
§ 16 Abs. 1 Satzung, § 8 FO
Weitere Referate
Vom StuRa bestimmt & gewählt (abs. Mehrheit)
Mind. 2 weitere; Bezeichnung & Aufgabe durch StuRa
§ 16 Abs. 1 & 2 Satzung
Sachbearbeiter·innen (SB-Stellen)
AStA schreibt aus & besetzt; StuRa genehmigt
Ehrenamtlich; im Haushalt festgeschrieben; rechenschaftspflichtig ggü. StuRa
§ 16 Abs. 2 Satzung, GO der SB-Stellen (30.04.2025)
Angestellte
Arbeitsvertrag (Schriftform)
Tarifliche Regelungen für Landesbedienstete; Recht auf Anhörung
§ 4 Satzung
Externe Vertretungen
Vertretung
Wahl / Einsetzung
Besonderheiten
Rechtsgrundlage
Studentische Senator·innen
Hochschulwahl (Direktwahl durch alle Studierenden)
Vergütung: 270 € Ausgleich + AWE
§ 2 Abs. 4 Satzung, § 5 Abs. 3 Vergütungsordnung
Vertreter·innen im Studentenwerk
Vom StuRa gewählt
–
§ 2 Abs. 5, § 10 Abs. 2 lit. f Satzung
fzs -Delegation
StuRa + AStA wählen je gleich viele Delegierte (mind. 50 % FLINTA*)
Imperatives Mandat; Stimmen nur geschlossen; mind. 2 Personen
§ 16 GO StuRa (16.04.2025)
Hinweise zur Darstellung
Siehe auch