Sportreferat
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Das Sportreferat ist ein besonderes Organ der Studierendenschaft der Leibniz Universität Hannover nach § 5 Abs. 2 lit. c der Satzung und verfügt über eine eigene Satzung.
Eckdaten
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 5 Abs. 2 lit. c, § 10a Abs. 1 lit. e Satzung der Studierendenschaft |
| Wahl | Sportreferent*in durch die jeweilige Vollversammlung, Bestätigung durch den StuRa |
| Besonderheiten | Eigene Satzung, eigene Haushaltsmittel |
| Beschlussdatum eigene Satzung | n/a (im Dateinamen als beschlossen bezeichnet, Datum im Dokumenttext nicht enthalten) |
Bedeutung als Beispiel
Das Sportreferat dient als Beispiel für ein besonderes Organ mit eigener Satzung im Sinne von § 5 Abs. 2 der Satzung der Studierendenschaft.
n/a: Ein Kooperationsvertrag zum Sportreferat existiert bislang nur als nicht finaler Entwurf und wird hier nicht als gültiger Inhalt geführt.