Organigramm der Studierendenschaft

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Das Organigramm der Studierendenschaft zeigt alle Organe, besonderen Organe und organisatorischen Einheiten der Studierendenschaft der Leibniz Universität Hannover gemäß der Satzung (Stand: 30.07.2025, Vkbl. 09/2025).

Organigramm

Organigramm der Studierendenschaft der Leibniz Universität Hannover
Organigramm der Studierendenschaft der Leibniz Universität Hannover

Organe der Studierendenschaft (§ 5 Abs. 1)

Organ Wahl / Einsetzung Mitglieder Amtszeit Rechtsgrundlage
Urabstimmung Eingeleitet durch 2 % der Studierenden, StuRa-, AStA- oder Ältestenrats-Beschluss Alle Studierenden § 8 Satzung
Vollversammlung (VV) Einberufen durch AStA (auf Antrag von 1 % der Stud., ⅓ StuRa, AStA- oder ÄR-Beschluss) Alle Studierenden § 7 Satzung
Studentischer Rat (StuRa) 29 direkt gewählt (Listenwahl), 30 von FSR delegiert (Sainte-Laguë), beratende Entsandte des LSR 59+ 2 Semester §§ 9–14 Satzung
Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) Vom StuRa gewählt (absolute Mehrheit je Referat) Mind. 4 Referate Bis Neuwahl §§ 15–17 Satzung
Ältestenrat Vom StuRa gewählt (absolute Mehrheit aller Mitglieder), zu Beginn des WiSe 5 Bis Neuwahl durch neuen StuRa §§ 18–22 Satzung
Fachschaftsräte (FSR) Direkte Wahl durch Studierende der Fakultät (Listenwahl mit Personenwahl) 1 je 100 Stud., mind. 5 2 Semester §§ 23–25 Satzung
Lehramtsstudierendenschaftsrat (LSR) Direkte Wahl durch LSE-Mitglieder (Listenwahl mit Personenwahl) 1 je 200 LSE-Stud., mind. 5 2 Semester §§ 23b, 24a Satzung
Fachschaftsvollversammlung (FSVV) Einberufen auf Antrag von ⅓ FSR oder 1 % der Fachschaftsmitglieder Alle Fachschaftsmitglieder § 26 Satzung
Fachräte (FR) Fachratswahl auf FGVV, mind. 1× jährlich zu Beginn des SoSe Nach Fachgruppe Ca. 1 Jahr §§ 29–32 Satzung
Fachgruppenvollversammlung (FGVV) Einberufen auf Antrag von ⅓ FR oder 3 % der Fachgruppen-Studierenden Alle Fachgruppenmitglieder § 31 Satzung
Fachschaftenkonferenz (FSK) Wird vom AStA ausgerichtet Mitglieder aller FSR, FR, LSR + Entsandte § 23a Satzung

Besondere Organe (§ 5 Abs. 2)

Organ Wahl / Einsetzung Besonderheiten Rechtsgrundlage
AusländerInnenkommission 2 Sprecher·innen durch jeweilige Vollversammlung gewählt; StuRa bestätigt unter TOP 0 Eigene Satzung (StuRa erlässt mit ⅔-Mehrheit); eigene Haushaltsmittel § 5 Abs. 2 lit. a, § 10a Abs. 1 lit. f Satzung
Autonomes Feministisches Kollektiv (Frauenkollektiv) Durch jeweilige Vollversammlung gewählt; StuRa bestätigt unter TOP 0 Eigene Satzung (StuRa erlässt mit ⅔-Mehrheit); eigene Haushaltsmittel § 5 Abs. 2 lit. b, § 10a Abs. 1 lit. g Satzung
Sportreferat Sportreferent·in durch jeweilige Vollversammlung gewählt; StuRa bestätigt unter TOP 0 Eigene Satzung (StuRa erlässt mit ⅔-Mehrheit); eigene Haushaltsmittel § 5 Abs. 2 lit. c, § 10a Abs. 1 lit. e Satzung

Ausschüsse und Kontrollorgane

Organ Wahl / Einsetzung Mitglieder Aufgabe Rechtsgrundlage
Präsidium des StuRa Auf konstituierender Sitzung aus der Mitte des StuRa gewählt 3 (Präsident·in, Vize, Schriftführer·in) Sitzungsleitung, Einberufung, Hausrecht § 10c Satzung
Haushaltsausschuss Vom StuRa auf konstituierender Sitzung gewählt (Listenwahl, geheim) 7 (nicht AStA-Mitglieder) Haushaltsvorbereitung, Entlastungsempfehlung, Haushaltsvollzug § 35 Satzung, § 1 Abs. 3 FO
Finanzrevision Vom StuRa gewählt (Unbefangenheit wird festgestellt) 2 Jahresrechnungsprüfung, unvermutete Kassenprüfung § 24 Finanzordnung

AStA-Struktur

Einheit Einsetzung Besonderheiten Rechtsgrundlage
Referat für Finanzen Vom StuRa gewählt (abs. Mehrheit) Pflichtreferat; Wirtschaftsführung, Einspruchsrecht § 16 Abs. 1 Satzung, § 8 FO
Referat für Kasse Vom StuRa gewählt (abs. Mehrheit) Pflichtreferat; Kassenführung, Zeichnungsberechtigung § 16 Abs. 1 Satzung, § 8 FO
Weitere Referate Vom StuRa bestimmt & gewählt (abs. Mehrheit) Mind. 2 weitere; Bezeichnung & Aufgabe durch StuRa § 16 Abs. 1 & 2 Satzung
Sachbearbeiter·innen (SB-Stellen) AStA schreibt aus & besetzt; StuRa genehmigt Ehrenamtlich; im Haushalt festgeschrieben; rechenschaftspflichtig ggü. StuRa § 16 Abs. 2 Satzung, GO der SB-Stellen (30.04.2025)
Angestellte Arbeitsvertrag (Schriftform) Tarifliche Regelungen für Landesbedienstete; Recht auf Anhörung § 4 Satzung

Externe Vertretungen

Vertretung Wahl / Einsetzung Besonderheiten Rechtsgrundlage
Studentische Senator·innen Hochschulwahl (Direktwahl durch alle Studierenden) Vergütung: 270 € Ausgleich + AWE § 2 Abs. 4 Satzung, § 5 Abs. 3 Vergütungsordnung
Vertreter·innen im Studentenwerk Vom StuRa gewählt § 2 Abs. 5, § 10 Abs. 2 lit. f Satzung
fzs-Delegation StuRa + AStA wählen je gleich viele Delegierte (mind. 50 % FLINTA*) Imperatives Mandat; Stimmen nur geschlossen; mind. 2 Personen § 16 GO StuRa (16.04.2025)

Hinweise zur Darstellung

Siehe auch