Finanzrevision
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Die Finanzrevision prüft die Jahresrechnung der Studierendenschaft und führt unvermutete Kassenprüfungen durch.
Eckdaten
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 24 Finanzordnung |
| Mitglieder | 2 |
| Wahl | Durch den StuRa; Unbefangenheit wird festgestellt |