Finanzrevision

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Die Finanzrevision prüft die Jahresrechnung der Studierendenschaft und führt unvermutete Kassenprüfungen durch.

Eckdaten

Merkmal Angabe
Rechtsgrundlage § 24 Finanzordnung
Mitglieder 2
Wahl Durch den StuRa; Unbefangenheit wird festgestellt

Siehe auch