AStA/Sachbearbeiter*innen
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Die AStA-Sachbearbeiter*innen (SB-Stellen) unterstützen den AStA bei Aufgaben, die dieser nicht selbst wahrnehmen kann.
Grundlagen
- Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 2 Satz 3 Satzung der Studierendenschaft
- Verfahren: Geschäftsordnung der SB-Stellen (beschlossen am 30.04.2025)
- Vergütung: bis zu 1/12 der maximalen Übungsleiterpauschale gemäß EStG, § 4 Vergütungsordnung
Ablauf
Ausschreibung hochschulöffentlich durch den AStA, Genehmigung durch den StuRa, Rechenschaftspflicht gegenüber dem StuRa inklusive schriftlichem Zwischenbericht zum Semesterende.
n/a: Aktuell besetzte SB-Stellen sind hier nicht einzeln aufgeführt.