Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA): Unterschied zwischen den Versionen

Aus AStA Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Infobox Gremium | name = Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) | art = Exekutivorgan der Studierendenschaft | rechtsgrundlage = Satzung der Studierendenschaft, Geschäftsordnung des AStA | mitglieder = 8 Referent*innen | wahlperiode = laufende Legislatur | anschrift = Welfengarten 2c<br />30167 Hannover | kontakt = [mailto:info@asta-hannover.de info@asta-hannover.de] }} '''Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA)''' ist das ausführende Organ der…“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
{{Infobox Gremium
{{SEITENTITEL:Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)}}
| name = Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)
[[Kategorie:Organe der Studierendenschaft]]
| art = Exekutivorgan der Studierendenschaft
[[Kategorie:AStA]]
| rechtsgrundlage = Satzung der Studierendenschaft, Geschäftsordnung des AStA
Der '''Allgemeine Studierendenausschuss (AStA)''' ist das '''ausführende Organ''' der [[Studierendenschaft]] der Leibniz Universität Hannover. Er führt die Beschlüsse des [[Studentischer Rat|Studentischen Rates (StuRa)]] aus, vertritt die Studierendenschaft nach innen und außen und führt die laufenden Geschäfte in eigener Verantwortung.
| mitglieder = 8 Referent*innen
| wahlperiode = laufende Legislatur
| anschrift = Welfengarten 2c<br />30167 Hannover
| kontakt = [mailto:info@asta-hannover.de info@asta-hannover.de]
}}
 
'''Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA)''' ist das ausführende Organ der verfassten Studierendenschaft der Leibniz Universität Hannover. Er setzt die Beschlüsse des Studentischen Rates (StuRa) um, führt die laufenden Geschäfte der Studierendenschaft und vertritt diese nach außen.


== Rechtsgrundlagen ==
== Rechtsgrundlagen ==
Der AStA handelt auf Grundlage:
* der Satzung der Studierendenschaft der Leibniz Universität Hannover (SVS),
* der Geschäftsordnung des AStA (GO AStA),
* der Beschlüsse des Studentischen Rates,
* des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG).


Der AStA ist an Satzung, Ordnungen und Beschlüsse des StuRa gebunden und diesem rechenschaftspflichtig.
{| class="wikitable" style="width:100%;"
|-
! Norm !! Gegenstand
|-
| [[Satzung der Studierendenschaft|§§ 15–17 Satzung]] || Aufgaben, Zusammensetzung, Wahl und Amtszeit
|-
| [[Geschäftsordnung des AStA]] || Interne Arbeitsweise, Sitzungen, Beschlussfassung
|-
| [[GO der Sachbearbeiter*innen]] || Ehrenamtliche SB-Stellen (beschlossen am 30.04.2025)
|-
| [[Finanzordnung|§§ 1, 8 Finanzordnung]] || Haushaltsaufstellung, Wirtschafts- und Kassenführung
|-
| [[Vergütungsordnung|§§ 3, 3a, 4 Vergütungsordnung]] || Vergütung der Referent*innen, SB-Stellen, Einarbeitung
|}


== Stellung im Organaufbau ==
== Aufgaben ==
Der AStA ist eines der Organe der Studierendenschaft. 
Er nimmt die Rolle der '''Exekutive''' ein und ist damit funktional dem Studentischen Rat untergeordnet.


Der StuRa:
Der AStA ist dem StuRa '''rechenschaftspflichtig''' und an dessen Beschlüsse sowie den [[Finanzen der Studierendenschaft|Haushaltsplan]] gebunden (§ 15 Abs. 1 und 2 Satzung). Im Einzelnen:
* wählt den AStA,
* kontrolliert dessen Tätigkeit,
* kann einzelne Referent*innen oder den gesamten AStA abberufen.


== Aufgaben ==
* '''Ausführung der StuRa-Beschlüsse''' – Beschlüsse des StuRa sind für den AStA bindend (§ 6 Abs. 6 GO StuRa).
Zu den zentralen Aufgaben des AStA gehören insbesondere:
* '''Interessenvertretung''' – Der AStA vertritt die Interessen aller Studierenden in eigener Verantwortung.
* Umsetzung der Beschlüsse des Studentischen Rates,
* '''Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung''' – Rechtsgeschäftliche Erklärungen bedürfen mindestens '''2 AStA-Mitgliedern''' gemeinschaftlich und der '''Schriftform''', sofern die Studierendenschaft verpflichtet werden soll (§ 15 Abs. 3 Satzung).
* Führung der laufenden Geschäfte der Studierendenschaft,
* '''Geschäftsführung''' – Verwaltung des Vermögens nach Maßgabe des Haushaltsplans (§ 33 Satzung), Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs (§ 1 FO).
* Verwaltung der finanziellen Mittel im Rahmen des Haushaltsplans,
* '''Einberufung der Vollversammlung''' – Der AStA beruft die [[Vollversammlung]] ein (§ 7 Abs. 3 Satzung).
* politische, soziale, kulturelle und hochschulpolitische Interessenvertretung der Studierenden,
* '''Ausrichtung der Fachschaftenkonferenz''' – Der AStA richtet die [[Fachschaftenkonferenz|FSK]] aus (§ 23a Abs. 5 Satzung).
* Beratung und Unterstützung von Studierenden,
* '''Verwahrung der Akten des StuRa''' – Geschäftsort des StuRa sind die Räume des AStA (§ 15 GO StuRa).
* Öffentlichkeitsarbeit der Studierendenschaft,
* '''Zuweisung der AStA-Mittel''' an [[Fachschaften]], Fachgruppen und die [[Lehramtsstudierendenschaft]] (§ 28 FO).
* Koordination der Referate, Ausschüsse und Sachbearbeiter*innen.
* '''Entsendung''' in die [[fzs-Delegation]] (§ 16 Abs. 3 GO StuRa).


Der AStA handelt dabei eigenverantwortlich, jedoch stets im Rahmen der ihm gesetzten Vorgaben.
== Zusammensetzung ==


== Aufbau ==
Der AStA besteht aus '''Referaten''', die vom StuRa bestimmt werden. Pflichtreferate sind das Referat für Finanzen und das Referat für Kasse; darüber hinaus muss es mindestens zwei weitere Referate geben (§ 16 Abs. 1 Satzung). Bezeichnung und Aufgabe der Referate beschließt der StuRa (§ 16 Abs. 2 Satzung).
Der AStA besteht aus:
* den gewählten '''AStA-Referent*innen''' (Referate),
* ggf. einem Vorsitz oder einer Koordination (soweit satzungs- oder ordnungsrechtlich vorgesehen),
* den AStA-Sachbearbeiter*innen (SB-Stellen),
* nachgeordneten Arbeitsstrukturen.


=== Referate ===
=== Aktuelle Referate ===
Die Referate bilden den inhaltlichen Kern des AStA. 
Art, Anzahl und Zuschnitt der Referate werden durch den Studentischen Rat festgelegt.


Jedes Referat ist für ein klar abgegrenztes Aufgabenfeld zuständig (z. B. Hochschulpolitik, Soziales, Finanzen, Kultur, Antidiskriminierung).
{| class="wikitable" style="width:100%;"
|- style="background:#ccfbf1;"
! Nr. !! Referat !! Art !! Unterseite
|-
| 1 || '''[[AStA/Referat für Finanzen|Referat für Finanzen]]''' || Pflichtreferat || [[AStA/Referat für Finanzen|→ Unterseite]]
|-
| 2 || '''[[AStA/Referat für Kasse|Referat für Kasse]]''' || Pflichtreferat || [[AStA/Referat für Kasse|→ Unterseite]]
|-
| 3 || '''[[AStA/Referat für Innere Hochschulpolitik|Referat für Innere Hochschulpolitik]]''' || Wahlreferat || [[AStA/Referat für Innere Hochschulpolitik|→ Unterseite]]
|-
| 4 || '''[[AStA/Referat für Äußere Hochschulpolitik|Referat für Äußere Hochschulpolitik]]''' || Wahlreferat || [[AStA/Referat für Äußere Hochschulpolitik|→ Unterseite]]
|-
| 5 || '''[[AStA/Referat für Politische Bildung|Referat für Politische Bildung]]''' || Wahlreferat || [[AStA/Referat für Politische Bildung|→ Unterseite]]
|-
| 6 || '''[[AStA/Referat für Soziales|Referat für Soziales]]''' || Wahlreferat || [[AStA/Referat für Soziales|→ Unterseite]]
|-
| 7 || '''[[AStA/Referat für Internationales|Referat für Internationales]]''' || Wahlreferat || [[AStA/Referat für Internationales|→ Unterseite]]
|-
| 8 || '''[[AStA/Referat für Ökologie und Mobilität|Referat für Ökologie und Mobilität]]''' || Wahlreferat || [[AStA/Referat für Ökologie und Mobilität|→ Unterseite]]
|-
| 9 || '''[[AStA/Referat für Presse|Referat für Presse]]''' || Wahlreferat || [[AStA/Referat für Presse|→ Unterseite]]
|}


== Wahl des AStA ==
=== Sachbearbeiter*innen (SB-Stellen) ===
Der AStA wird durch den Studentischen Rat gewählt.


=== Wahlverfahren ===
Für Aufgaben, die der AStA nicht selbst wahrnehmen kann, können '''ehrenamtliche AStA-Sachbearbeiter*innen''' eingesetzt werden (§ 16 Abs. 2 S. 3 Satzung). Die SB-Stellen werden im Haushalt festgeschrieben, vom AStA hochschulöffentlich ausgeschrieben und nach Genehmigung durch den StuRa besetzt. Immatrikulierte Studierende werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
* Die Wahl erfolgt auf Grundlage eines Wahlvorschlags.
* Die Kandidat*innen stellen sich dem StuRa vor.
* Die Wahl erfolgt geheim, sofern nicht einstimmig offen gewählt wird.
* Gewählt ist, wer die erforderliche Mehrheit der Stimmen der StuRa-Mitglieder erreicht.


Der Studentische Rat kann:
Die SB-Stellen sind dem '''StuRa''' gegenüber rechenschaftspflichtig und erstellen zum Ende jedes Semesters einen schriftlichen Zwischenbericht. Näheres regelt die [[GO der Sachbearbeiter*innen]] (beschlossen am 30.04.2025).
* einzelne Referent*innen,
* mehrere Referent*innen,
* oder den gesamten AStA 
jederzeit abberufen.


== Amtszeit ==
'''Vergütung:''' Monatliche Aufwandsentschädigung bis zu 1/12 der maximalen Übungsleiterpauschale gem. EStG (§ 4 [[Vergütungsordnung]]).
Die Amtszeit des AStA endet mit der Wahl eines neuen AStA oder durch Abberufung.
Ein Rücktritt einzelner Referent*innen ist jederzeit möglich.


== Rechenschaft und Kontrolle ==
→ ''Hauptartikel: [[AStA/Sachbearbeiter*innen]]''
Der AStA ist dem Studentischen Rat gegenüber rechenschaftspflichtig.


Dies umfasst insbesondere:
=== Angestellte ===
* regelmäßige Berichte in den Sitzungen des StuRa,
* schriftliche Rechenschaftsberichte auf Verlangen,
* finanzielle Kontrolle durch Haushaltsausschuss und Finanzrevision.


== Sitzungen ==
Die Studierendenschaft kann Angestellte beschäftigen (§ 4 Satzung). Die Arbeitsverträge bedürfen der Schriftform und richten sich nach den tariflichen Regelungen für Landesbedienstete. Angestellte haben das Recht, von den Organen der Studierendenschaft gehört zu werden.
Der AStA hält regelmäßige Sitzungen ab.


* Die Sitzungen dienen der internen Koordination, Beschlussfassung und Arbeitsplanung.
→ ''Hauptartikel: [[AStA/Angestellte]]''
* Die Sitzungsleitung richtet sich nach der Geschäftsordnung des AStA.
* Protokolle sind zu führen und nach Maßgabe der Ordnungen zugänglich zu machen.


== Beschlüsse des AStA ==
== Wahl und Amtszeit ==
Der AStA fasst Beschlüsse im Rahmen seiner Zuständigkeiten.


=== Arten von Beschlüssen ===
{| class="wikitable" style="width:100%;"
* organisatorische Beschlüsse (z. B. Arbeitsaufträge, interne Regelungen),
|-
* finanzwirksame Beschlüsse im Rahmen des Haushaltsplans,
! Gegenstand !! Regelung
* politische Stellungnahmen,
|-
* Beschlüsse zur Umsetzung von StuRa-Vorgaben.
| '''Wahl''' || Zu Beginn der Legislaturperiode des StuRa; je Referat eine eigene Wahl (§ 9 Abs. 7 GO StuRa)
|-
| '''Wahlmehrheit''' || Mehrheit der Stimmen '''aller Mitglieder''' des StuRa (absolute Mehrheit) je Referat
|-
| '''Wahlverfahren''' || Geheim (§ 9 Abs. 7 S. 2 GO StuRa); Vorstellung der Kandidierenden, dann Abstimmung
|-
| '''Amtszeitende''' || Mit Wahl eines neuen AStA
|-
| '''Abberufung''' || Einzeln oder gesamt durch StuRa mit absoluter Mehrheit, jederzeit möglich
|-
| '''Rücktritt''' || Schriftlich dem Präsidium des StuRa mitzuteilen; unverzüglich
|-
| '''Nachwahl''' || StuRa kann für die Dauer der verbleibenden Legislaturperiode nachwählen (absolute Mehrheit)
|-
| '''Einarbeitung''' || Scheidende Referent*innen sind verpflichtet, neue Mitglieder auf Anfrage '''bis zu 1 Monat''' einzuarbeiten (§ 17 Abs. 5 Satzung). Die Anfrage ist dem Präsidium des StuRa schriftlich mitzuteilen. Vergütung nach § 3a [[Vergütungsordnung]].
|}


=== Wirkung ===
== Vergütung ==
* AStA-Beschlüsse binden die AStA-Referate und Sachbearbeiter*innen.
* Sie dürfen nicht im Widerspruch zu Satzung, Ordnungen oder StuRa-Beschlüssen stehen.
* Rechtswidrige Beschlüsse sind nichtig oder aufhebbar.


=== Dokumentation ===
{| class="wikitable" style="width:100%;"
Beschlüsse des AStA werden protokolliert und archiviert.
|- style="background:#e0f2fe;"
! Personengruppe !! Ausgleich (monatl.) !! AWE (monatl.) !! Rechtsgrundlage
|-
| AStA-Referent*innen || 270 € || bis 1/12 max. ÜL-Pauschale (EStG) || § 3 [[Vergütungsordnung]]
|-
| Scheidende Referent*innen (Einarbeitung) || wie oben, bis zu 1 Monat || wie oben || § 3a [[Vergütungsordnung]]
|-
| Sachbearbeiter*innen || – || bis 1/12 max. ÜL-Pauschale (EStG) || § 4 [[Vergütungsordnung]]
|}
 
Alle Referent*innen sind über eine '''Vermögensschadenhaftpflichtversicherung''' zu versichern (§ 30 FO).
 
== Vertretungsbefugnis ==
 
Rechtsgeschäftliche Erklärungen der Studierendenschaft müssen von '''mindestens 2 AStA-Mitgliedern''' gemeinschaftlich abgegeben werden. Verpflichtende Erklärungen bedürfen zusätzlich der '''Schriftform''' (§ 15 Abs. 3 Satzung).
 
Der AStA verfügt über das Vermögen der Studierendenschaft nach Maßgabe des vom StuRa beschlossenen Haushaltsplans (§ 33 Abs. 1 Satzung). Für Verbindlichkeiten der Studierendenschaft haftet nur deren Vermögen.
 
== Verhältnis zu anderen Organen ==
 
{| class="wikitable" style="width:100%;"
|-
! Organ !! Verhältnis zum AStA
|-
| [[Studentischer Rat]] || Wählt, kontrolliert und entlastet den AStA; Beschlüsse sind bindend
|-
| [[Haushaltsausschuss]] || Bereitet Entlastung des AStA vor; kontrolliert Haushaltsvollzug
|-
| [[Finanzrevision]] || Prüft Jahresrechnung und führt unvermutete Kassenprüfungen durch
|-
| [[Ältestenrat]] || Überwacht den AStA; entscheidet über Satzungsauslegung und Verstöße
|-
| [[Fachschaften]] / [[Lehramtsstudierendenschaft|LSR]] || Erhalten AStA-Mittel (§ 28 FO); AStA prüft Kassenführung
|-
| [[Fachschaftenkonferenz]] || Wird vom AStA ausgerichtet
|-
| [[Vollversammlung]] || Wird vom AStA einberufen
|-
| Besondere Organe || AStA stellt Awareness-Workshop-Kontakte bereit
|}
 
== Beschlüsse ==
 
→ ''Hauptartikel: [[AStA/Beschlüsse]]''


Eine fortlaufende Übersicht der Beschlüsse wird empfohlen, z. B.:
Die Beschlüsse des AStA werden nach Amtszeiten archiviert:


{| class="wikitable"
{| class="wikitable" style="width:50%;"
! Datum !! Sitzung !! Inhalt !! Status
|-
! Amtszeit !! Beschlussarchiv
|-
| 2025/26 || [[AStA/Beschlüsse/2025-26]]
|-
| 2024/25 || [[AStA/Beschlüsse/2024-25]]
|-
|-
| 01.01.2025 || AStA-Sitzung || Beispielbeschluss || gültig
| 2023/24 || [[AStA/Beschlüsse/2023-24]]
|}
|}


== Verhältnis zu anderen Gremien ==
== Weitere Informationen ==
Der AStA arbeitet insbesondere zusammen mit:
 
* dem Studentischen Rat,
{| class="wikitable" style="width:100%;"
* den Fachschaftsräten,
|-
* den Ausschüssen der Studierendenschaft,
! Thema !! Seite
* universitären Gremien und der Hochschulleitung,
|-
* externen Organisationen.
| Interne Arbeitsweise || [[Geschäftsordnung des AStA]]
|-
| Sachbearbeiter*innen || [[GO der Sachbearbeiter*innen]] (30.04.2025)
|-
| Haushalt und Finanzen || [[Finanzen der Studierendenschaft]], [[Finanzordnung]]
|-
| Vergütung || [[Vergütungsordnung]] (Vkbl. 03/2026)
|-
| Reisekosten || [[Reisekostenrichtlinie]]
|-
| Antidiskriminierung || [[Awareness und Antidiskriminierung]], [[Antidiskriminierungsleitfaden]]
|-
| Organigramm || [[Organigramm der Studierendenschaft]]
|}


== Bedeutung ==
== Siehe auch ==
Der Allgemeine Studierendenausschuss ist das zentrale handlungsfähige Organ der Studierendenschaft
* [[Studentischer Rat]]
Er übersetzt parlamentarische Entscheidungen in praktische Politik und ist maßgeblich für die tägliche Arbeit der studentischen Selbstverwaltung verantwortlich.
* [[Organigramm der Studierendenschaft]]
* [[Neu im StuRa?]]
* [[Finanzen für Fachschaften]]

Version vom 4. April 2026, 14:29 Uhr

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist das ausführende Organ der Studierendenschaft der Leibniz Universität Hannover. Er führt die Beschlüsse des Studentischen Rates (StuRa) aus, vertritt die Studierendenschaft nach innen und außen und führt die laufenden Geschäfte in eigener Verantwortung.

Rechtsgrundlagen

Norm Gegenstand
§§ 15–17 Satzung Aufgaben, Zusammensetzung, Wahl und Amtszeit
Geschäftsordnung des AStA Interne Arbeitsweise, Sitzungen, Beschlussfassung
GO der Sachbearbeiter*innen Ehrenamtliche SB-Stellen (beschlossen am 30.04.2025)
§§ 1, 8 Finanzordnung Haushaltsaufstellung, Wirtschafts- und Kassenführung
§§ 3, 3a, 4 Vergütungsordnung Vergütung der Referent*innen, SB-Stellen, Einarbeitung

Aufgaben

Der AStA ist dem StuRa rechenschaftspflichtig und an dessen Beschlüsse sowie den Haushaltsplan gebunden (§ 15 Abs. 1 und 2 Satzung). Im Einzelnen:

  • Ausführung der StuRa-Beschlüsse – Beschlüsse des StuRa sind für den AStA bindend (§ 6 Abs. 6 GO StuRa).
  • Interessenvertretung – Der AStA vertritt die Interessen aller Studierenden in eigener Verantwortung.
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung – Rechtsgeschäftliche Erklärungen bedürfen mindestens 2 AStA-Mitgliedern gemeinschaftlich und der Schriftform, sofern die Studierendenschaft verpflichtet werden soll (§ 15 Abs. 3 Satzung).
  • Geschäftsführung – Verwaltung des Vermögens nach Maßgabe des Haushaltsplans (§ 33 Satzung), Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs (§ 1 FO).
  • Einberufung der Vollversammlung – Der AStA beruft die Vollversammlung ein (§ 7 Abs. 3 Satzung).
  • Ausrichtung der Fachschaftenkonferenz – Der AStA richtet die FSK aus (§ 23a Abs. 5 Satzung).
  • Verwahrung der Akten des StuRa – Geschäftsort des StuRa sind die Räume des AStA (§ 15 GO StuRa).
  • Zuweisung der AStA-Mittel an Fachschaften, Fachgruppen und die Lehramtsstudierendenschaft (§ 28 FO).
  • Entsendung in die fzs-Delegation (§ 16 Abs. 3 GO StuRa).

Zusammensetzung

Der AStA besteht aus Referaten, die vom StuRa bestimmt werden. Pflichtreferate sind das Referat für Finanzen und das Referat für Kasse; darüber hinaus muss es mindestens zwei weitere Referate geben (§ 16 Abs. 1 Satzung). Bezeichnung und Aufgabe der Referate beschließt der StuRa (§ 16 Abs. 2 Satzung).

Aktuelle Referate

Nr. Referat Art Unterseite
1 Referat für Finanzen Pflichtreferat → Unterseite
2 Referat für Kasse Pflichtreferat → Unterseite
3 Referat für Innere Hochschulpolitik Wahlreferat → Unterseite
4 Referat für Äußere Hochschulpolitik Wahlreferat → Unterseite
5 Referat für Politische Bildung Wahlreferat → Unterseite
6 Referat für Soziales Wahlreferat → Unterseite
7 Referat für Internationales Wahlreferat → Unterseite
8 Referat für Ökologie und Mobilität Wahlreferat → Unterseite
9 Referat für Presse Wahlreferat → Unterseite

Sachbearbeiter*innen (SB-Stellen)

Für Aufgaben, die der AStA nicht selbst wahrnehmen kann, können ehrenamtliche AStA-Sachbearbeiter*innen eingesetzt werden (§ 16 Abs. 2 S. 3 Satzung). Die SB-Stellen werden im Haushalt festgeschrieben, vom AStA hochschulöffentlich ausgeschrieben und nach Genehmigung durch den StuRa besetzt. Immatrikulierte Studierende werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

Die SB-Stellen sind dem StuRa gegenüber rechenschaftspflichtig und erstellen zum Ende jedes Semesters einen schriftlichen Zwischenbericht. Näheres regelt die GO der Sachbearbeiter*innen (beschlossen am 30.04.2025).

Vergütung: Monatliche Aufwandsentschädigung bis zu 1/12 der maximalen Übungsleiterpauschale gem. EStG (§ 4 Vergütungsordnung).

Hauptartikel: AStA/Sachbearbeiter*innen

Angestellte

Die Studierendenschaft kann Angestellte beschäftigen (§ 4 Satzung). Die Arbeitsverträge bedürfen der Schriftform und richten sich nach den tariflichen Regelungen für Landesbedienstete. Angestellte haben das Recht, von den Organen der Studierendenschaft gehört zu werden.

Hauptartikel: AStA/Angestellte

Wahl und Amtszeit

Gegenstand Regelung
Wahl Zu Beginn der Legislaturperiode des StuRa; je Referat eine eigene Wahl (§ 9 Abs. 7 GO StuRa)
Wahlmehrheit Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des StuRa (absolute Mehrheit) je Referat
Wahlverfahren Geheim (§ 9 Abs. 7 S. 2 GO StuRa); Vorstellung der Kandidierenden, dann Abstimmung
Amtszeitende Mit Wahl eines neuen AStA
Abberufung Einzeln oder gesamt durch StuRa mit absoluter Mehrheit, jederzeit möglich
Rücktritt Schriftlich dem Präsidium des StuRa mitzuteilen; unverzüglich
Nachwahl StuRa kann für die Dauer der verbleibenden Legislaturperiode nachwählen (absolute Mehrheit)
Einarbeitung Scheidende Referent*innen sind verpflichtet, neue Mitglieder auf Anfrage bis zu 1 Monat einzuarbeiten (§ 17 Abs. 5 Satzung). Die Anfrage ist dem Präsidium des StuRa schriftlich mitzuteilen. Vergütung nach § 3a Vergütungsordnung.

Vergütung

Personengruppe Ausgleich (monatl.) AWE (monatl.) Rechtsgrundlage
AStA-Referent*innen 270 € bis 1/12 max. ÜL-Pauschale (EStG) § 3 Vergütungsordnung
Scheidende Referent*innen (Einarbeitung) wie oben, bis zu 1 Monat wie oben § 3a Vergütungsordnung
Sachbearbeiter*innen bis 1/12 max. ÜL-Pauschale (EStG) § 4 Vergütungsordnung

Alle Referent*innen sind über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu versichern (§ 30 FO).

Vertretungsbefugnis

Rechtsgeschäftliche Erklärungen der Studierendenschaft müssen von mindestens 2 AStA-Mitgliedern gemeinschaftlich abgegeben werden. Verpflichtende Erklärungen bedürfen zusätzlich der Schriftform (§ 15 Abs. 3 Satzung).

Der AStA verfügt über das Vermögen der Studierendenschaft nach Maßgabe des vom StuRa beschlossenen Haushaltsplans (§ 33 Abs. 1 Satzung). Für Verbindlichkeiten der Studierendenschaft haftet nur deren Vermögen.

Verhältnis zu anderen Organen

Organ Verhältnis zum AStA
Studentischer Rat Wählt, kontrolliert und entlastet den AStA; Beschlüsse sind bindend
Haushaltsausschuss Bereitet Entlastung des AStA vor; kontrolliert Haushaltsvollzug
Finanzrevision Prüft Jahresrechnung und führt unvermutete Kassenprüfungen durch
Ältestenrat Überwacht den AStA; entscheidet über Satzungsauslegung und Verstöße
Fachschaften / LSR Erhalten AStA-Mittel (§ 28 FO); AStA prüft Kassenführung
Fachschaftenkonferenz Wird vom AStA ausgerichtet
Vollversammlung Wird vom AStA einberufen
Besondere Organe AStA stellt Awareness-Workshop-Kontakte bereit

Beschlüsse

Hauptartikel: AStA/Beschlüsse

Die Beschlüsse des AStA werden nach Amtszeiten archiviert:

Amtszeit Beschlussarchiv
2025/26 AStA/Beschlüsse/2025-26
2024/25 AStA/Beschlüsse/2024-25
2023/24 AStA/Beschlüsse/2023-24

Weitere Informationen

Thema Seite
Interne Arbeitsweise Geschäftsordnung des AStA
Sachbearbeiter*innen GO der Sachbearbeiter*innen (30.04.2025)
Haushalt und Finanzen Finanzen der Studierendenschaft, Finanzordnung
Vergütung Vergütungsordnung (Vkbl. 03/2026)
Reisekosten Reisekostenrichtlinie
Antidiskriminierung Awareness und Antidiskriminierung, Antidiskriminierungsleitfaden
Organigramm Organigramm der Studierendenschaft

Siehe auch