Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA): Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 12. Mai 2026, 22:18 Uhr

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist das ausführende Organ der Studierendenschaft der Leibniz Universität Hannover. Er führt die Beschlüsse des Studentischen Rates (StuRa) aus, vertritt die Studierendenschaft nach innen und außen und führt die laufenden Geschäfte in eigener Verantwortung.

Rechtsgrundlagen

Norm Gegenstand
§§ 15–17 Satzung Aufgaben, Zusammensetzung, Wahl und Amtszeit
Geschäftsordnung des AStA Interne Arbeitsweise, Sitzungen, Beschlussfassung
GO der Sachbearbeiter*innen Ehrenamtliche SB-Stellen (beschlossen am 30.04.2025)
§§ 1, 8 Finanzordnung Haushaltsaufstellung, Wirtschafts- und Kassenführung
§§ 3, 3a, 4 Vergütungsordnung Vergütung der Referent*innen, SB-Stellen, Einarbeitung

Aufgaben

Der AStA ist dem StuRa rechenschaftspflichtig und an dessen Beschlüsse sowie den Haushaltsplan gebunden (§ 15 Abs. 1 und 2 Satzung). Im Einzelnen:

  • Ausführung der StuRa-Beschlüsse – Beschlüsse des StuRa sind für den AStA bindend (§ 6 Abs. 6 GO StuRa).
  • Interessenvertretung – Der AStA vertritt die Interessen aller Studierenden in eigener Verantwortung.
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung – Rechtsgeschäftliche Erklärungen bedürfen mindestens 2 AStA-Mitgliedern gemeinschaftlich und der Schriftform, sofern die Studierendenschaft verpflichtet werden soll (§ 15 Abs. 3 Satzung).
  • Geschäftsführung – Verwaltung des Vermögens nach Maßgabe des Haushaltsplans (§ 33 Satzung), Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs (§ 1 FO).
  • Einberufung der Vollversammlung – Der AStA beruft die Vollversammlung ein (§ 7 Abs. 3 Satzung).
  • Ausrichtung der Fachschaftenkonferenz – Der AStA richtet die FSK aus (§ 23a Abs. 5 Satzung).
  • Verwahrung der Akten des StuRa – Geschäftsort des StuRa sind die Räume des AStA (§ 15 GO StuRa).
  • Zuweisung der AStA-Mittel an Fachschaften, Fachgruppen und die Lehramtsstudierendenschaft (§ 28 FO).
  • Entsendung in die fzs-Delegation (§ 16 Abs. 3 GO StuRa).

Zusammensetzung

Der AStA besteht aus Referaten, die vom StuRa bestimmt werden. Pflichtreferate sind das Referat für Finanzen und das Referat für Kasse; darüber hinaus muss es mindestens zwei weitere Referate geben (§ 16 Abs. 1 Satzung). Bezeichnung und Aufgabe der Referate beschließt der StuRa (§ 16 Abs. 2 Satzung).

Aktuelle Referate

Nr. Referat Art Unterseite
1 Referat für Finanzen Pflichtreferat → Unterseite
2 Referat für Kasse Pflichtreferat → Unterseite
3 Referat für Innere Hochschulpolitik Wahlreferat → Unterseite
4 Referat für Äußere Hochschulpolitik Wahlreferat → Unterseite
5 Referat für Politische Bildung Wahlreferat → Unterseite
6 Referat für Soziales Wahlreferat → Unterseite
7 Referat für Internationales Wahlreferat → Unterseite
8 Referat für Ökologie und Mobilität Wahlreferat → Unterseite
9 Referat für Presse Wahlreferat → Unterseite

Sachbearbeiter*innen (SB-Stellen)

Für Aufgaben, die der AStA nicht selbst wahrnehmen kann, können ehrenamtliche AStA-Sachbearbeiter*innen eingesetzt werden (§ 16 Abs. 2 S. 3 Satzung). Die SB-Stellen werden im Haushalt festgeschrieben, vom AStA hochschulöffentlich ausgeschrieben und nach Genehmigung durch den StuRa besetzt. Immatrikulierte Studierende werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

Die SB-Stellen sind dem StuRa gegenüber rechenschaftspflichtig und erstellen zum Ende jedes Semesters einen schriftlichen Zwischenbericht. Näheres regelt die GO der Sachbearbeiter*innen (beschlossen am 30.04.2025).

Vergütung: Monatliche Aufwandsentschädigung bis zu 1/12 der maximalen Übungsleiterpauschale gem. EStG (§ 4 Vergütungsordnung).

Hauptartikel: AStA/Sachbearbeiter*innen

Angestellte

Die Studierendenschaft kann Angestellte beschäftigen (§ 4 Satzung). Die Arbeitsverträge bedürfen der Schriftform und richten sich nach den tariflichen Regelungen für Landesbedienstete. Angestellte haben das Recht, von den Organen der Studierendenschaft gehört zu werden.

Hauptartikel: AStA/Angestellte

Wahl und Amtszeit

Gegenstand Regelung
Wahl Zu Beginn der Legislaturperiode des StuRa; je Referat eine eigene Wahl (§ 9 Abs. 7 GO StuRa)
Wahlmehrheit Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des StuRa (absolute Mehrheit) je Referat
Wahlverfahren Geheim (§ 9 Abs. 7 S. 2 GO StuRa); Vorstellung der Kandidierenden, dann Abstimmung
Amtszeitende Mit Wahl eines neuen AStA
Abberufung Einzeln oder gesamt durch StuRa mit absoluter Mehrheit, jederzeit möglich
Rücktritt Schriftlich dem Präsidium des StuRa mitzuteilen; unverzüglich
Nachwahl StuRa kann für die Dauer der verbleibenden Legislaturperiode nachwählen (absolute Mehrheit)
Einarbeitung Scheidende Referent*innen sind verpflichtet, neue Mitglieder auf Anfrage bis zu 1 Monat einzuarbeiten (§ 17 Abs. 5 Satzung). Die Anfrage ist dem Präsidium des StuRa schriftlich mitzuteilen. Vergütung nach § 3a Vergütungsordnung.

Vergütung

Personengruppe Ausgleich (monatl.) AWE (monatl.) Rechtsgrundlage
AStA-Referent*innen 270 € bis 1/12 max. ÜL-Pauschale (EStG) § 3 Vergütungsordnung
Scheidende Referent*innen (Einarbeitung) wie oben, bis zu 1 Monat wie oben § 3a Vergütungsordnung
Sachbearbeiter*innen bis 1/12 max. ÜL-Pauschale (EStG) § 4 Vergütungsordnung

Alle Referent*innen sind über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu versichern (§ 30 FO).

Vertretungsbefugnis

Rechtsgeschäftliche Erklärungen der Studierendenschaft müssen von mindestens 2 AStA-Mitgliedern gemeinschaftlich abgegeben werden. Verpflichtende Erklärungen bedürfen zusätzlich der Schriftform (§ 15 Abs. 3 Satzung).

Der AStA verfügt über das Vermögen der Studierendenschaft nach Maßgabe des vom StuRa beschlossenen Haushaltsplans (§ 33 Abs. 1 Satzung). Für Verbindlichkeiten der Studierendenschaft haftet nur deren Vermögen.

Verhältnis zu anderen Organen

Organ Verhältnis zum AStA
Studentischer Rat Wählt, kontrolliert und entlastet den AStA; Beschlüsse sind bindend
Haushaltsausschuss Bereitet Entlastung des AStA vor; kontrolliert Haushaltsvollzug
Finanzrevision Prüft Jahresrechnung und führt unvermutete Kassenprüfungen durch
Ältestenrat Überwacht den AStA; entscheidet über Satzungsauslegung und Verstöße
Fachschaften / LSR Erhalten AStA-Mittel (§ 28 FO); AStA prüft Kassenführung
Fachschaftenkonferenz Wird vom AStA ausgerichtet
Vollversammlung Wird vom AStA einberufen
Besondere Organe AStA stellt Awareness-Workshop-Kontakte bereit

Beschlüsse

Hauptartikel: AStA/Beschlüsse

Die Beschlüsse des AStA werden nach Amtszeiten archiviert:

Amtszeit Beschlussarchiv
2026/27 AStA/Beschlüsse/2026-27
2025/26 AStA/Beschlüsse/2025-26
2024/25 AStA/Beschlüsse/2024-25
2023/24 AStA/Beschlüsse/2023-24

Weitere Informationen

Thema Seite
Interne Arbeitsweise Geschäftsordnung des AStA
Sachbearbeiter*innen GO der Sachbearbeiter*innen (30.04.2025)
Haushalt und Finanzen Finanzen der Studierendenschaft, Finanzordnung
Vergütung Vergütungsordnung (Vkbl. 03/2026)
Reisekosten Reisekostenrichtlinie
Antidiskriminierung Awareness und Antidiskriminierung, Antidiskriminierungsleitfaden
Organigramm Organigramm der Studierendenschaft

Siehe auch