Niedersächsisches Hochschulgesetz
Das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) ist die landesrechtliche Grundlage für die verfasste Studierendenschaft an niedersächsischen Hochschulen, unter anderem für die Satzung der Studierendenschaft und die Beitragserhebung.
Relevanz für die Studierendenschaft
Für Fragen rund um StuRa, AStA, Beiträge und Gremien ist vor allem § 20 NHG (Studierendenschaft, Beitragserhebung) einschlägig.
n/a: Diese Seite bildet nicht den vollständigen Gesetzestext ab; für Detailfragen ist die amtliche Fassung des Landes Niedersachsen heranzuziehen.