Landeshaushaltsordnung
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Die Niedersächsische Landeshaushaltsordnung (LHO) regelt die Grundsätze der Haushaltswirtschaft des Landes Niedersachsen. Für die Studierendenschaft der Leibniz Universität Hannover ist sie nur sinngemäß bzw. im Verhältnis zur eigenen Finanzordnung von Bedeutung, nicht unmittelbar und vollständig anwendbar.
Relevante Auszüge
Für die Praxis der Studierendenschaft sind insbesondere §§ 5, 31 und 32 LHO von Interesse (Haushaltsgrundsätze, Bewirtschaftung, Jahresrechnung).
n/a: Es liegt hier nur ein fragmentarischer Auszug vor, keine durchgehende Gesamtfassung der LHO.