AStA/Angestellte
Die Studierendenschaft der Leibniz Universität Hannover kann Angestellte beschäftigen (§ 4 Satzung der Studierendenschaft).
Eckpunkte
- Arbeitsverträge bedürfen der Schriftform
- Richten sich nach den tariflichen Regelungen für Landesbedienstete
- Angestellte haben das Recht, von den Organen der Studierendenschaft gehört zu werden
n/a: Ein direkter TV-L-Bezug ist in den vorliegenden Ordnungen (insbesondere der Vergütungsordnung) nicht dokumentiert; diese regelt nur Aufwandsentschädigungen im Rahmen der Übungsleiterpauschale, keine Anstellungsverhältnisse.