AStA/Angestellte

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Die Studierendenschaft der Leibniz Universität Hannover kann Angestellte beschäftigen (§ 4 Satzung der Studierendenschaft).

Eckpunkte

  • Arbeitsverträge bedürfen der Schriftform
  • Richten sich nach den tariflichen Regelungen für Landesbedienstete
  • Angestellte haben das Recht, von den Organen der Studierendenschaft gehört zu werden

n/a: Ein direkter TV-L-Bezug ist in den vorliegenden Ordnungen (insbesondere der Vergütungsordnung) nicht dokumentiert; diese regelt nur Aufwandsentschädigungen im Rahmen der Übungsleiterpauschale, keine Anstellungsverhältnisse.

Siehe auch