Geschäftsordnung des StuRa

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Die Geschäftsordnung des Studentischen Rates (GO StuRa) regelt die interne Arbeitsweise des Studentischen Rates, insbesondere Sitzungsablauf, Antragswege und Beschlussfassung.

Eckdaten

Merkmal Angabe
Aktueller Stand 29.04.2026

Hinweis: Frühere Fassungen (u. a. Stand 16.04.2025) sind auf mehreren Wiki-Seiten noch als Referenz genannt. Für alle künftigen Verfahrensfragen ist die Fassung vom 29.04.2026 maßgeblich.

Inhalt

  • Sitzungsleitung durch das Präsidium des StuRa
  • Einberufung ordentlicher und außerordentlicher Sitzungen
  • Awareness-Regelungen für Sitzungen
  • Bindungswirkung von StuRa-Beschlüssen gegenüber dem AStA (§ 6 Abs. 6)
  • Wahlverfahren für AStA-Referate (§ 9 Abs. 7)
  • Entsendung der fzs-Delegation (§ 16)

n/a: Vollständiger Paragraphentext über die hier genannten Regelungen hinaus.

Siehe auch