Geschäftsordnung des StuRa
Die Geschäftsordnung des Studentischen Rates (GO StuRa) regelt die interne Arbeitsweise des Studentischen Rates, insbesondere Sitzungsablauf, Antragswege und Beschlussfassung.
Eckdaten
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Aktueller Stand | 29.04.2026 |
Hinweis: Frühere Fassungen (u. a. Stand 16.04.2025) sind auf mehreren Wiki-Seiten noch als Referenz genannt. Für alle künftigen Verfahrensfragen ist die Fassung vom 29.04.2026 maßgeblich.
Inhalt
- Sitzungsleitung durch das Präsidium des StuRa
- Einberufung ordentlicher und außerordentlicher Sitzungen
- Awareness-Regelungen für Sitzungen
- Bindungswirkung von StuRa-Beschlüssen gegenüber dem AStA (§ 6 Abs. 6)
- Wahlverfahren für AStA-Referate (§ 9 Abs. 7)
- Entsendung der fzs-Delegation (§ 16)
n/a: Vollständiger Paragraphentext über die hier genannten Regelungen hinaus.