Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)
| Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) | |
|---|---|
| Universität | – |
| Art | Exekutivorgan der Studierendenschaft |
| Rechtsgrundlage | Satzung der Studierendenschaft, Geschäftsordnung des AStA |
| Mitglieder | 8 Referent*innen |
| Direkt gewählt | – |
| Delegiert | – |
| Wahlperiode | laufende Legislatur |
| Präsident*in | – |
| Vizepräsident*in | – |
| Schriftführer*in | – |
Hinweise
- Alle Felder sind optional.
- Der Parameter
sitzverteilungist für verschachtelte Infoboxen vorgesehen. - Darstellung ist bewusst schlicht gehalten (satzungsnah, nicht politisch wertend).
</noinclude>
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist das ausführende Organ der verfassten Studierendenschaft der Leibniz Universität Hannover. Er setzt die Beschlüsse des Studentischen Rates (StuRa) um, führt die laufenden Geschäfte der Studierendenschaft und vertritt diese nach außen.
Rechtsgrundlagen
Der AStA handelt auf Grundlage:
- der Satzung der Studierendenschaft der Leibniz Universität Hannover (SVS),
- der Geschäftsordnung des AStA (GO AStA),
- der Beschlüsse des Studentischen Rates,
- des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG).
Der AStA ist an Satzung, Ordnungen und Beschlüsse des StuRa gebunden und diesem rechenschaftspflichtig.
Stellung im Organaufbau
Der AStA ist eines der Organe der Studierendenschaft. Er nimmt die Rolle der Exekutive ein und ist damit funktional dem Studentischen Rat untergeordnet.
Der StuRa:
- wählt den AStA,
- kontrolliert dessen Tätigkeit,
- kann einzelne Referent*innen oder den gesamten AStA abberufen.
Aufgaben
Zu den zentralen Aufgaben des AStA gehören insbesondere:
- Umsetzung der Beschlüsse des Studentischen Rates,
- Führung der laufenden Geschäfte der Studierendenschaft,
- Verwaltung der finanziellen Mittel im Rahmen des Haushaltsplans,
- politische, soziale, kulturelle und hochschulpolitische Interessenvertretung der Studierenden,
- Beratung und Unterstützung von Studierenden,
- Öffentlichkeitsarbeit der Studierendenschaft,
- Koordination der Referate, Ausschüsse und Sachbearbeiter*innen.
Der AStA handelt dabei eigenverantwortlich, jedoch stets im Rahmen der ihm gesetzten Vorgaben.
Aufbau
Der AStA besteht aus:
- den gewählten AStA-Referent*innen (Referate),
- ggf. einem Vorsitz oder einer Koordination (soweit satzungs- oder ordnungsrechtlich vorgesehen),
- den AStA-Sachbearbeiter*innen (SB-Stellen),
- nachgeordneten Arbeitsstrukturen.
Referate
Die Referate bilden den inhaltlichen Kern des AStA. Art, Anzahl und Zuschnitt der Referate werden durch den Studentischen Rat festgelegt.
Jedes Referat ist für ein klar abgegrenztes Aufgabenfeld zuständig (z. B. Hochschulpolitik, Soziales, Finanzen, Kultur, Antidiskriminierung).
Wahl des AStA
Der AStA wird durch den Studentischen Rat gewählt.
Wahlverfahren
- Die Wahl erfolgt auf Grundlage eines Wahlvorschlags.
- Die Kandidat*innen stellen sich dem StuRa vor.
- Die Wahl erfolgt geheim, sofern nicht einstimmig offen gewählt wird.
- Gewählt ist, wer die erforderliche Mehrheit der Stimmen der StuRa-Mitglieder erreicht.
Der Studentische Rat kann:
- einzelne Referent*innen,
- mehrere Referent*innen,
- oder den gesamten AStA
jederzeit abberufen.
Amtszeit
Die Amtszeit des AStA endet mit der Wahl eines neuen AStA oder durch Abberufung. Ein Rücktritt einzelner Referent*innen ist jederzeit möglich.
Rechenschaft und Kontrolle
Der AStA ist dem Studentischen Rat gegenüber rechenschaftspflichtig.
Dies umfasst insbesondere:
- regelmäßige Berichte in den Sitzungen des StuRa,
- schriftliche Rechenschaftsberichte auf Verlangen,
- finanzielle Kontrolle durch Haushaltsausschuss und Finanzrevision.
Sitzungen
Der AStA hält regelmäßige Sitzungen ab.
- Die Sitzungen dienen der internen Koordination, Beschlussfassung und Arbeitsplanung.
- Die Sitzungsleitung richtet sich nach der Geschäftsordnung des AStA.
- Protokolle sind zu führen und nach Maßgabe der Ordnungen zugänglich zu machen.
Beschlüsse des AStA
Der AStA fasst Beschlüsse im Rahmen seiner Zuständigkeiten.
Arten von Beschlüssen
- organisatorische Beschlüsse (z. B. Arbeitsaufträge, interne Regelungen),
- finanzwirksame Beschlüsse im Rahmen des Haushaltsplans,
- politische Stellungnahmen,
- Beschlüsse zur Umsetzung von StuRa-Vorgaben.
Wirkung
- AStA-Beschlüsse binden die AStA-Referate und Sachbearbeiter*innen.
- Sie dürfen nicht im Widerspruch zu Satzung, Ordnungen oder StuRa-Beschlüssen stehen.
- Rechtswidrige Beschlüsse sind nichtig oder aufhebbar.
Dokumentation
Beschlüsse des AStA werden protokolliert und archiviert.
Eine fortlaufende Übersicht der Beschlüsse wird empfohlen, z. B.:
| Datum | Sitzung | Inhalt | Status |
|---|---|---|---|
| 01.01.2025 | AStA-Sitzung | Beispielbeschluss | gültig |
Verhältnis zu anderen Gremien
Der AStA arbeitet insbesondere zusammen mit:
- dem Studentischen Rat,
- den Fachschaftsräten,
- den Ausschüssen der Studierendenschaft,
- universitären Gremien und der Hochschulleitung,
- externen Organisationen.
Bedeutung
Der Allgemeine Studierendenausschuss ist das zentrale handlungsfähige Organ der Studierendenschaft. Er übersetzt parlamentarische Entscheidungen in praktische Politik und ist maßgeblich für die tägliche Arbeit der studentischen Selbstverwaltung verantwortlich.