Vergütungsordnung
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Die Vergütungsordnung ist ein Zusatz zur Finanzordnung und regelt die Vergütung von AStA-Referent*innen, Sachbearbeiter*innen und studentischen Senator*innen.
Eckdaten
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Änderung | laut Dokumententext 25.04.2026 (StuRa) |
| Genehmigung | Präsidium, 18.03.2026 |
| Veröffentlichung | Vkbl. 03/2026 vom 27.03.2026 |
Hinweis: Zwischen dem im Dokument genannten Beschlussdatum (25.04.2026) und dem Genehmigungsdatum des Präsidiums (18.03.2026) besteht eine zeitliche Unstimmigkeit. Das tatsächlich korrekte Beschlussdatum ist n/a und sollte vor weiterer Verwendung geklärt werden.
Inhalt
- § 3: Vergütung der AStA-Referent*innen (270 € Ausgleich zzgl. Aufwandsentschädigung bis 1/12 der Übungsleiterpauschale)
- § 3a: Vergütung bei Einarbeitung scheidender Referent*innen
- § 4: Vergütung von Sachbearbeiter*innen
- § 5 Abs. 3: Vergütung studentischer Senator*innen
n/a: Ein Bezug zu TV-L-Anstellungsverhältnissen besteht nach den vorliegenden Unterlagen nicht; die Ordnung regelt nur Aufwandsentschädigungen im Rahmen der Übungsleiterpauschale.