Urabstimmung
Die Möglichkeit zur Urabstimmung ist in § 8 der Studentischen Satzung festgelegt. Dort steht, dass diese beschlussgebend ist, wenn 10% der immatrikulierten Studierenden an ihr teilnehmen. Eine Urabstimmung wird vom AStA zusammen mit dem StuRa organisiert und erfolgt durch Beschluss des Studentischen Rates, des AStA oder des Ältestenrates sowie aufgrund eines schriftlichen Antrags an den StuRa von 5% der Studierenden. Die Abstimmung muss an drei aufeinander folgenden Werktagen stattfinden. Deswegen sind die Wahlen für die studentischen Gremien auch an 3 Tagen möglich.
Jedes Jahr wird die Urabstimmung zur Verständigung über die Reichweite oder die Abschaffung des Semestertickets genutzt.
In der Vergangenheit wurde auch über den Namen der Universität und die Zustimmung bzw. Ablehnung von Studiengebühren abgestimmt.