Volkszählung 2011 – Kein Grund zur Aufregung…
… sagen die Politiker, sagen Statistiker, sagt der Bundesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz.
Trotzdem haben sich unter dem Dach des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ausreichend Kritiker zur Initiative www.zensus11.de zusammen gefunden, um in Karlsruhe gegen das der Volkszählung zugrunde liegende Zensusgesetz Verfassungsbeschwerde einzulegen. Passiert am 16. Juli 2010, am letztmöglichen Tag für so eine Beschwerde, genau ein Jahr nach Inkraftreten des Gesetzes. Und unterstützt von 13.077 Menschen, die sich diesem „Projekt“ über ein Online-Tool angeschlossen haben.
Aber eins nach dem anderen…
Grundsätzliches und Geschichtliches zur Volkszählung
Volkszählungen gibt es bekannterweise schon seit mindestens 2000 Jahren, eine bittere Renaissance und eine besondere „Wertschätzung“ ihrer Möglichkeiten erlebte die Wissenschaft der Statistik in den Zeiten des deutschen Nationalsozialismus. Statistiker des „Dritten Reiches“ waren es, die mit tatkräftiger Unterstützung des Systems wesentliche Grundlagen der Verfolgung und massenhaften Tötung ausgesuchter Bevölkerungsgruppen gelegt haben.
Wie in anderen Bereichen auch wurden viele verantwortliche Wissenschaftler zum Mitbegründer heutiger Institutionen. In diesem Fall des Statistischen Bundesamts. Nachzulesen im empfehlenswerten Büchlein „Die restlose Erfassung“ von Götz Aly und Karl-Heinz Roth.
In DDR und Bundesrepublik gab es seitdem zahlreiche Volkszählungen, zuletzt die bundesdeutsche von 1987, nachdem die eigentlich für 1983 geplante Befragung aufgrund vielfältiger Proteste und eines verfassungswidrigen Gesetzes gescheitert war. Aus dem nach wie vor sehr lesenswerteen Urteil des Bundesverfassungsgerichts entstand das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Anders als es der Name suggeriert (und neuerdings wird noch viel lieber die harmlos wirkende Worthülse „Zensus“ verwendet) geht es längst nicht mehr nur um die Zählung von Menschen. Gefragt wird nach Angaben zur Wohnung (Größe, Anzahl der Räume, Ausstattung der Bäder, Art der Heizung usw.) genau so wie nach persönlichen Details (Arbeitsstatus, Religionszugehörigkeit, Beziehungsstatus, Mitbewohner, Ausbidungs- und Schulabschlüsse, Migrationshintergrund uvm.).
Die anonymisierten Ergebnisse sollen Planungszwecken für Kommunen und Behörden genauso zur Verfügung stehen wie für den Zuschnitt von Wahlkreisen, die Bestimmung von Finanzausgleichszahlungen zwischen Städten und Ländern und natürlich auch für (z.B. sozialwissenschaftliche) Forschungsvorhaben.
Wie läuft die Volkszählung 2011 ab?
Zur Volkszählung mit dem Stichtag des 9. Mai 2011 werden von allen Einwohnern Deutschlands sehr viele persönliche Informationen, die in verschiedenen behördlichen Datenbanken vorrätig sind, zu einer neuen großen Anschrift- und Gebäudedatenbank zusammen geführt. Anders als bei der letzten – von zahlreichen Boykotten begleiteten – Volkszählung in 1987 werden zwar längst nicht mehr alle Einwohner direkt mit einem Fragebogen konfrontiert, trotzdem werden – ohne dass man als Einzelner davon etwas spürt oder dazu um Erlaubnis gefragt wird – von allen Leuten viele persönliche Angaben und Inforamtionen aus den Meldebehörden, von der Bundesagentur für Arbeit und zum Teil von weiteren Verwaltungsbehörden zusammengetragen und penibel in diese Mega-Datenbank personen- und adressenbezogen zusammengetragen.
Zusätzlich werden drei weitere Bevölkerungsgruppen mit Fragebögen zur Auskunft verpflichtet:
1.) Alle Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden (auch Wohnungsbaugesellschaften o.ä.) müssen einen Fragebogen mit ausführlichen Fragen zu den Wohnungen, deren Ausstattung und deren Bewohnern ausfüllen. Der Fragebogen wird per Post zugesendet und kann schriftlich oder auch über das Internet beantwortet werden.
2.) Ca. 10% aller Einwohner Deutschlands werden per Zufallsgenerator ausgewählt und müssen einen weiteren Fragebogen mit persönlichen Fragen beantworten. Darunter sind auch Fragen nach Migrationshintergrund, zur Religionszugehörigkeit sowie eine (mehr oder weniger freiwillige) Frage nach dem persönlichen Glaubensbekenntnis. Die betroffenen Haushalte erhalten Besuch von einem „Volkszähler“, der die Fragen direkt überträgt. Alternativ können die Fragen aber auch schriftlich oder telefonisch beantwortet werden.
3.) Schließlich werden noch alle Einwohner von so genannten „Sonderbereichen“ zur Mitteilung persönlicher Daten gezwungen. Das betrifft alle Langzeit-Bewohner bzw. Insassen von Gefängnissen, Altersheimen, Psychiatrien, Kliniken usw. Auch alle Obdachlose werden per Gesetz diesen Sonderbereichen zugeordnet und werden somit erfasst. Bei nicht auskunftsfähigen Menschen werden die Betroffenen nicht selber befragt, sondern die Heimleiter. In „sensiblen Sonderbereichen“ werden die Daten angeblich schon bei der Erhebung anonymisiert.
Rechnet man diese drei Gruppen zusammen, so ergibt sich, dass etwa ein Drittel der Bevölkerung Deutschlands direkt oder indirekt individuell per Fragebogen erfasst wird.
Im Zensusgesetz wurde eine so genannte Auskunftspflicht verankert. Das bedeutet, dass jeder Befragte dazu verpflichtet ist, alle Fragen zu beantworten. Vollständig und wahrheitsgemäß. Das Nichtbefolgen wird mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro belegt.
Besonderheiten für Studenten
Auch Studentenwohnheime werden als „Sonderheime“ bewertet. Das bedeutet, dass alle deren Bewohner entweder direkt mit einem Fragebogen konfrontiert werden oder ihre Daten über den Leiter des Heims gesammelt und weitergeleitet werden.
Alle Vermieter und Gebäudeeigentümer werden befragt. (Siehe oben.) Zu jeder Wohnung muss angegeben werden, wie viele Leute in ihr wohnen. Bis zu zwei dieser Menschen sollen vom Vermieter namentlich benannt werden.
Was spricht gegen die Volkszählung? Die geplante Volkszählung führt über alle Einwohner Deutschlands eine große Menge Daten in eine neue umfassende Datenbank zusammen, ohne dass die Bürger darüber bislang weder informiert noch um Erlaubnis gebeten wurden. Das widerspricht dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Aufgrund des Wesens dieser so genannten „registergestützten“ Volkszählung werden die persönlichen Angaben nicht wirklich anonymisiert sondern nur getrennt voneinander aufbewahrt und über eine Nummer auf bis zu vier Jahre lang wieder zusammenfügbar gespeichert.
Die neue Datenbank mit sensiblen Angaben aller Einwohner stellt alleine durch ihre Existenz ein großes Sicherheitsrisiko dar und kann politische Begehrlichkeiten wecken.
Fragen zu Religionszugehörigkeit, zur Weltanschauung und zum Migrationshintergrund der Befragten und ihrer Eltern werden von der der Volkszählung zugrunde liegenden EU-Vorgabe nicht verlangt, aber trotzdem gestellt. Das führt zu einer Stigmatisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen. Die gesetzlich verankerte Datensparsamkeit wird nicht gelebt.
Die Auskunftspflicht, verbunden mit der massiven Bußgeldbedrohung, schüchtert die Menschen ein. Eine freiwillige Teilnahme würde zu ehrlicheren und unverfälschteren Antworten führen.
Der bedenklich wirkende Charakter der Vermieterbefragung und die besondere Erfassung sensibler Lebensbereiche (betrifft besonders: alle Gefängnisinsassen, alte und kranke Menschen sowie alle Obdachlose) bereitet uns Sorgen.
Die Kosten des angeblich so günstigen „Zensus“, sind von einst 450 auf zuletzt 750 Millionen Euro emporgeschossen.
Besonderheiten für Niedersachsen
Jedes Bundesland muss zur Volkszählung ein eigenes „Ausführungsgesetz“ verabschieden. Für Niedersachsen liegt ein Gesetzentwurf vor, der nach der Sommerpause des Landtags beraten und beschlossen werden soll und der aus unserer Sicht ebenfalls sehr bedenklich ist. So wird in Bezug auf die konkrete Gestaltung der IT-Sicherheit auf eine Vorschrift verwiesen, die noch gar nicht existiert. Und der aus dem Volkszählungsurteil abgeleitete „Abschottungsgrundsatz“, der eine klare Trennung der „Volkszählungs-Abteilung“ von anderen Behörden-Abteilungen verlangt, wird nur mangelhaft umgesetzt. Studenten und vom Arbeitsamt vermittelte arbeitslose Menschen sollen als Volkszähler „rekrutiert“ werden (alleine für Hannover werden 700 „Erhebungsbeauftragte“ engagiert), die Entlohnung für die Arbeit erfolgt unter anderem auf Basis einer Kopfpauschale für „erfolgreich geführte Interviews“. Diese Punkte und einige mehr haben wir vom AK Vorrat Hannover in einer vierseitigen Kritik im Detail kritisiert, sind damit aber bislang auf kein Gehör gestoßen.
Ausblick
Ob wir (der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung) mit unserer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg haben werden, wird von vielen Seiten bezweifelt. Vielleicht zurecht! Aufgrund der hohen Komplexität der der Volkszählung 2011 zugrundeliegenden Gesetzestexte sind unsere Bedenken nur sehr schwer fassbar und belegbar. Der hohe Zeitdruck, unter dem der Beschwerdetext entstand, mag ein weiteres tun. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens müssen „wir Datenschützer“ uns selbstkritisch immer wieder die Frage stellen, ob unsere Bedenken realitäts- und praxisbezogen sind. Wo hört fachliche Sachkritik kluger IT-Experten und Bürgerrechtler auf, wo fängt medialer Aktionismus an? Für den Fall, dass die Beschwerde abgewiesen wird, müssen wir mit der Volkszählung in der jetzt geplanten Form leben und das Urteil aus Karlsruhe akzeptieren.
Trotzdem bleibt es jedem Einzelnen selbst überlassen, sich ein eigenes Bild und ein eigenes Urteil über das zu machen, was uns bevorsteht. Und danach zu handeln!
„Demokratie zeichnet sich durch Informationsverzicht aus.“
Diesen – wie ich finde – äußerst treffenden Satz hat Spyros Simitis, ein renommierter Jurist und Datenschutzexperte, geprägt. Vielleicht muss der Volkszähler erst vor der Tür stehen, bevor die jetzt noch theoretisch wirkenden Sorgen begreifbar und – wenn auch nur in Form eines Volkszählers – anschaulich werden.
Links
- Internetportal der Initiative gegen die Volkszählung: www.zensus.de
- Sehr ausführliche Detail-Informationen über die Volkszählung: wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Volkszählung
- Sonderseite zur Volkszählung in Niedersachsen: wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Hannover/VoVo11
Autor: Michael Ebeling, 40 Jahre alt, Diplom-Ingenieur, engagiert im AK Vorrat Hannover http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Hannover