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informationen:f.a.q:freitische

Bezuschussung der Mensakarte

Die StudentInnenschaft der Theodor-Lessing-Universität Hannover unterstützt bedürftige StudentInnen mit Zuschüssen auf die Mensakarte. Antragsberechtigt sind nur ordentlich immatrikulierte StudentInnen der Uni, da die Gelder aus Euren Semesterbeiträgen an die Verfasste StudentInnenschaft stammen.

Der gutgeschriebene Betrag richtet sich nach der Anzahl der angenommenen Anträge des Monats, so dass dieser von Monat zu Monat variieren kann. Deshalb sind wir auch leider gezwungen, für jeden Monat einen neuen Antrag zu verlangen. Dieser ist vor Beginn des betreffenden Monats bei uns abzugeben.

Beachtet bitte auch, dass jeder gültige Antrag die Höhe der Gutschrift für alle verringert. Solltet Ihr also in einem Monat keinen Freitisch in Anspruch nehmen, z.B. in der vorlesungsfreien Zeit, bitten wir Euch auf den Antrag zu verzichten

Um diesen so genannten Freitisch zu beantragen, müsst Ihr lediglich das bei uns erhältliche Formular ausfüllen und abgeben. Das Formular enthält neben persönlichen Daten zur Zuordnung des Antrags Auskünfte über Deine Einnahmen und Ausgaben. Diese Daten werden an keiner Stelle gespeichert und nur von SachbearbeiterInnen des Servicebüros eingesehen.

Zur Abholung des Berechtigungsnachweises musst Du Dich mit Deinem gültigen StudentInnenausweis sowie mit einem Lichtbildausweis (z.B. Pass, Personalausweis, Führerschein, Sozialversicherungsausweis, ISIC) ausweisen können. Freitische sind nur persönlich abholbar, in Ausnahmefällen mit eigenhändig unterschriebener Vollmacht (inklusive Kopie der benötigten Dokumente und einer Kopie des Lichtbildausweises des Antragstellers.)

Solltest Du 20 € oder mehr auf Deiner Mensakarte haben, wird Dir der Zuschuss nicht auf die Karte angerechnet und der Freitisch verfällt

informationen/f.a.q/freitische.txt · Zuletzt geändert: 2009/02/10 13:32 von administrator