Gültigkeitsbereich

Bis wohin geht das Semesterticket?

Das Semesterticket wird jedes Jahr neu verhandelt und es gibt fast jedes Wintersemester Streckenänderungen. Die wesentlichen Strecken bleiben allerdings erhalten. Welche Strecken Du fahren darfst, kannst Du der hier entnehmen.
ACHTUNG: Die Westfalenbahn ist nicht mehr im Semesterticket enthalten!
ACHTUNG: Ihr seid selbst verantwortlich euch über Änderungen im Geltungsbereich zu informieren!

Nutzungsberechtigte und Rückgabe

Ich habe bereits ein Ticket, muss ich es trotzdem beziehen?

Natürlich. Das Semesterticket ist deswegen so günstig, weil alle Studierenden eins beziehen. Sollte die Mehrheit der Studierenden dies nicht wollen, wird sich das im Ergebnis in der Urabstimmung niederschlagen. Derzeit ist das nicht der Fall. Wer nun anderweitig ein Ticket besitzt muss in dem Fall in den sauren Apfel beißen und das Semesterticket trotzdem beziehen. Anders sieht es bei Studis mit Schwerbehindertenausweis aus. Diese können sich mit entsprechendem Ausweis befreien lassen.

Ich habe keine Verwendung für das Semesterticket, kann ich es zurück geben?

Nein. Es ist ein Ticket für alle Studis, daher ist eine Rückgabe für einzelne Studis leider nicht möglich.

Beurlaubung und Semesterticket

Beurlaubte Studierende haben derzeit keine Möglichkeit das Semesterticket zu nutzen.

Semesterticket mit Gaststatus

Eine Nutzung des Semestertickets für Gasthörer_innen ist ausgeschlossen.

Ich studiere an Hochschule XY, kann ich das Semesterticket auch nutzen?

Nein. Es sei denn du schreibst dich an der Uni Hannover zusätzlich ein.

Ich möchte den Bereich WV zusätzlich zum Semesterticket buchen

Nein, das ist leider nicht möglich. Es gibt auch keine Vergünstigungen oder ähnliches, solltest du zusätzliche Tickets kaufen.

Ich bin in einem Promotionsstudiengang eingeschrieben.

Auch die Studierenden in Promotionsstudiengängen, sofern sie als Studierende eingeschrieben sind, müssen das Semesterticket ohne Ausnahme abnehmen.

Rückerstattung des Semestertickets

Am Ende des Studiums

Für die Rückerstattung des Semestertickets nach der Exmatrikulation müssen sich Studierende an das I-Amt wenden. Im Service-Center gibt es die Anträge. Die Exmatrikulation muss schriftlich bestätigt werden, damit eine Auszahlung möglich ist.

Mit einem Schwerbehindertenausweis

Studierende in Weiterbildungsstudiengängen

Alle Studierende der Universität Hannover zahlen mit ihrem Immatrikulationsbeitrag auch einen Beitrag für das Semesterticket. Der Semesterbeitrag für das WiSe 08/09 setzt sich wie folgt zusammen: 75 EUR Verwaltungskostenbeitrag, 55 EUR für das Studentenwerk, 9,09 Euro gehen an die Studierendenschaft, 0,91 EUR für die Fahrradwerkstätten und 119,26 EUR für das Semesterticket. Da jedoch die Studierenden der Weiterbildungsstudiengänge mit Wohnsitz außerhalb des GVH – Bereichs das Semesterticket in der Regel nicht nutzen können, gibt es seit dem Wintersemester 1997/98 eine Ausnahmeregelung, so dass sich diese Studierende von der Abnahme des Semestertickets befreien können. Eine weitere vorteilhafte Erweiterung dieser Regelung ist seit dem Wintersemester 2000/01 in Kraft getreten. Studierende in den Weiterbildungsstudiengängen brauchen nicht mehr jedes Semester den vollen Semesterbeitrag zahlen, sondern nur noch im ersten Studienjahr. In den folgenden Semestern wird die Semestercard automatisch vom gesamten Semesterbeitrag abgezogen und nicht mehr auf dem StudentInnenausweis vermerkt.

Den Rückerstattungsantrag ist unter folgendem Link zu finden: www.wa.uni-hannover.de/wa/service/Rueckerstattung_Wb.pdf

 
informationen/f.a.q/semesterticket.txt · Zuletzt geändert: 2010/02/09 14:28 von administrator
 
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